2005 neuer Rundfunkstaatsvertrag

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Seitdem gibt es für die Befreiungsmöglichkeit von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
Bedürftige erster und zweiter Klasse.
Befreit werden nur noch diejenigen, die staatliche Leistungen von Hartz IV, Sozialhilfe, Grundrente, usw beziehen.
Geringverdiener, die versuchen von der eigenen Hände arbeiten zu leben, die aber genauso wenig oder weniger haben,
müssen obendrein die nicht geringen GEZ-Gebühren bezahlen.

 

Wer sich abstrampelt und Stütze ablehnt, wird noch obendrein abkassiert.
Nach einer Studie des DGB von 2010 sind es 500.000 Menschen bundesweit,
die in verdeckter Armut leben, also kein Arbeitslosengeld II beantragen..

 

Der Art. 5 des Grundgesetzes hält das Recht auf Informationsfreiheit
und den ungehinderten Zugang zu den Medien
als unverzichtbar für das Gelingen der Demokratie.

 

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